Nachdem die Einspruchsfrist gemäß § 33 Abs. 1 ZÄKWO mit 16. 6. 2021 abgelaufen ist, finden Sie hier zwei Übersichten bezüglich der Wahlbeteiligung in den einzelnen Landeszahnärztekammern und der Stimmenergebnisse der einzelnen Kandidaten.
- Verlautbarung des festgestellten Wahlergebnisses gemäß § 32 Abs. 4 ZÄKWO (veröffentlicht am 9. Juni 2021)
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Wahlanordnung (veröffentlicht am 17. Februar 2021)
Die Anordnung der Wahl wurde gemäß § 5 Abs. 1 Zahnärztekammer-Wahlordnung vom Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer am 29. Jänner 2021 für den 28. Mai 2021 beschlossen.
Die Zahl und Funktionen der zu wählenden Delegierten pro Landesausschuss sind in der unten anschließenden Wahlkundmachung ersichtlich sowie im Internet unter www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärztekammerwahl 2021 abrufbar.
Die Zahnärztekammer-Wahlordnung (ZÄKWO) wurde im Bundesgesetzblatt BGBl II Nr. 131/2006 kundgemacht. Die jeweils aktuelle ZÄKWO ist im Internet unter www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärztekammerwahl 2021 abrufbar bzw. liegt in der jeweiligen Landeszahnärztekammer zur Einsicht auf.
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Wahlkundmachung (veröffentlicht am 17. Februar 2021)
gemäß § 15 ZÄKWO lt. Beschluss der Hauptwahlkommission vom 17. Februar 2021
Der Wahltag der Zahnärztekammerwahl 2021 ist der 28. Mai 2021.
- Die Stimmabgabe kann am jeweiligen Wahltag persönlich in der jeweiligen Landeszahnärztekammer in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr erfolgen.
- Die Wahlkuverts können unter Verwendung des seitens der jeweiligen Kreiswahlkommission beigelegten Rückkuverts bis 28. Mai 2021 an die jeweilige Landeszahnärztekammer übersendet werden. Sie müssen bis spätestens 12.00 Uhr einlangen.
- Die Zahl und Funktionen der zu wählenden Delegierten in den einzelnen Bundesländern sind:
Burgenland: 4 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für Kieferorthopädie
Kärnten: 7 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für Fortbildung
- Referent/ Referentin für Kassenangelegenheiten
- Referent/ Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
- Referent/ Referentin für Wahlzahnärztinnen/-ärzte und Kieferorthopädie
Niederösterreich: 11 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für Wohnsitzzahnärzte/innen
- Referent/Referentin für Fortbildung
- Referent/Referentin für Schlichtung
- Referent/Referentin für Wahlzahnärzte/innen
- Referent/Referentin für Notdienst
- Referent/Referentin für Qualitätssicherung
- Referent/Referentin für Gendermainstreaming
- Referent/Referentin für Angestellte Zahnärzte/innen
Oberösterreich: 7 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für Kassenangelegenheiten
- Referent/Referentin für Familie, Beruf und zahnärztliches Team
- Referent/Referentin für den zahnärztlichen Notdienst
- Referent/Referentin für Prophylaxe und Fortbildung
Salzburg: 7 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für Wahlzahnärztinnen/Wahlzahnärzte und
Sozialversicherungsangelegenheiten - Referent/Referentin für Aus- und Weiterbildung
- Referent/Referentin für die Zahnärztin/den Zahnarzt und ihr/sein Team
- Referent/Referentin für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
(Gender Mainstreaming)
Steiermark: 9 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für Kommunikation und Öffentlichkeit
- Referent/Referentin für Qualitätssicherung und technische
Betriebsauflagen - Referent/Referentin für Fortbildung
- Referent/Referentin für Universitäre Ausbildung und
angestellte ZahnärztInnen - Referent/Referentin für Sozialversicherungsangelegenheiten
- Referent/Referentin für WahlzahnärztInnen und Spezialgebiete
Tirol: 7 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für Kassenangelegenheiten
- Referent/Referentin für Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte
- Referent/Referentin für Fortbildung und Qualitätssicherung
- Referent/Referentin für Frauen und Soziales
Vorarlberg: 5 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für Fortbildung
- Referent/Referentin für Prophylaxe
Wien: 13 Delegierte
Funktionen:- Präsident/Präsidentin
- 1. Vizepräsident/Vizepräsidentin
- 2. Vizepräsident/Vizepräsidentin
- Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin
- Referent/Referentin für betriebstechnische Auflagen und
Qualitätssicherung - Referent/Referentin für Forensik und Schlichtung
- Referent/Referentin für Fortbildung
- Referent/Referentin für Gender, Soziales und JungzahnärztInnen
- Referent/Referentin für Hochschulangelegenheiten
- Referent/Referentin für Kassenangelegenheiten
- Referent/Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
- Referent/Referentin für Niederlassung und PrivatzahnärztInnen
- Referent/Referentin für angestellte ZahnärztInnen
Wählerlisten:
- Die Wählerlisten und die Zahnärztekammer-Wahlordnung liegen - je nach Beschluss der jeweiligen Kreiswahlkommission - in der jeweiligen Landeszahnärztekammer bis zum Wahltag auf bzw. ist im Internet unter www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärztekammerwahl 2021 der Hinweis zu ersehen, wo und wann die Wählerlisten einzusehen sind bzw. findet sich dort auch ein Link zur Zahnärztekammer-Wahlordnung (BGBl II Nr. 131/2006 - ZÄKWO) in der jeweils aktuellen Fassung.
- Einsprüche gegen Wählerlisten sind innerhalb von zwei Wochen nach Auflegung schriftlich bei der Hauptwahlkommission in der Österreichischen Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien, einzubringen. Verspätet eingebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
Wahlvorschläge:
- Wahlvorschläge sind schriftlich per Post oder persönlich bei der Hauptwahlkommission (an der obigen Adresse) bis 16. April 2021 einzubringen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden.
- Wahlvorschläge haben gemäß § 19 ZÄKWO folgenden notwendigen Inhalt:
1. eine eindeutig unterscheidbare Bezeichnung der Wählergruppe und eine allfällige Kurzbezeichnung
2. ein Verzeichnis der wahlwerbenden Personen, das:
a) für die Funktionen des/der Präsidenten/Präsidentin,
des/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin,
des/der Zweiten Vizepräsidenten/Vizepräsidentin jeweils eine Person undb) für die Funktion des/der Landesfinanzreferenten/ Landesfinanzreferentin
und für die übrigen im jeweiligen Landesausschuss festgelegten
Funktionen jeweils zwei Personen - (eine Person als Delegierter/
Delegierte = Referent/Referentin und eine Person als Ersatzperson =
Sukzessor/Sukzessorin)
zu enthalten hat;3. bei jedem/jeder Bewerber/Bewerberin ist neben Vor- und Familiennamen zu bezeichnen, für welche Funktion (ob Referent/Referentin oder Sukzessor/Sukzessorin) er/sie kandidiert sowie das Geburtsdatum und die Anschrift des Berufssitzes, Dienstortes oder Hauptwohnsitzes bei WohnsitzzahnärztInnen;
4. die eigenhändig unterschriebene Erklärung jeder einzelnen im Wahlvorschlag verzeichneten wahlwerbenden Person, aus der ersichtlich ist, dass sie die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt und mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden ist;
5. die Wahlvorschläge müssen im jeweiligen Bundesland von der nachstehend angeführten Mindestanzahl an wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein:
Bundesland Burgenland je 10 Kärnten je 30 Niederösterreich je 70 Oberösterreich je 55 Salzburg je 30 Steiermark je 60 Tirol je 40 Vorarlberg je 15 Wien je 120
6. die Bezeichnung der/des Zustellbevollmächtigten der Wählergruppe, anderenfalls der/die Erstunterzeichnende als zustellbevollmächtigt gilt.Zulässig ist die Unterzeichnung eines Wahlvorschlags durch Personen, die auf dem Wahlvorschlag kandidieren sowie die Unterzeichnung von mehr als einem Wahlvorschlag. Unzulässig ist die Verbindung (Koppelung) von Wahlvorschlägen.
Hinweis: Die Unterzeichnung eines Wahlvorschlages ist ausschließlich im Original per Post oder Boten und nicht auf elektronischem Weg der Hauptwahlkommission vorzulegen.
Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden von (spätestens) 7. Mai 2021 bis zum Wahltag zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der jeweiligen Landeszahnärztekammer zur Einsicht der wahlberechtigten Personen aufgelegt und im Internet unter www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärztekammerwahl 2021 veröffentlicht.
Stimmabgabe:
- Stimmen sind nur gültig, wenn sie mittels amtlicher Stimmzettel und nur für die in den verlautbarten Wahlvorschlägen enthaltenen Personen abgegeben werden.
- Die Stimmabgabe hat unter Verwendung des seitens der Kreiswahlkommission übermittelten amtlichen Wahlkuverts und Stimmzettels zu erfolgen. Jede wahlberechtigte Person kann das geschlossene, den Stimmzettel enthaltende Wahlkuvert am Wahltag zur Wahlzeit (siehe oben)
a) persönlich überbringen bzw. die Stimme im Wahllokal persönlich abgeben
oder
b) durch die Post oder Boten an die Kreiswahlkommission übermitteln.Bei Übermittlung des Wahlkuverts durch die Post oder Boten hat sich die wahlberechtigte Person des seitens der Kreiswahlkommission übermittelten Rückkuverts zu bedienen. Änderungen des auf dem Rückkuvert vorgedruckten Absenders sind nicht zulässig. Die Übermittlung per Post oder Boten erfolgt auf Kosten und Gefahr der wahlberechtigten Person.
Diese Wahlanordnung- und Wahlkundmachung sowie alle folgenden Kundmachungen/Verlautbarungen zur Zahnärztekammerwahl 2021 werden auf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärztekammerwahl 2021 veröffentlicht. Die Wahlankündigung und /-kundmachung wird zusätzlich in der ÖZZ veröffentlicht.Adressen der Landeszahnärztekammern:
LZÄK Burgenland LZÄK Steiermark
Schlossplatz 1 Marburger Kai 51/2
7431 Bad Tatzmannsdorf 8010 Graz
LZÄK Kärnten LZÄK Tirol
Neuer Platz 7/1 Anichstraße 7/3
9020 Klagenfurt 6020 Innsbruck
LZÄK Niederösterreich LZÄK Vorarlberg
Kremser Gasse 20 Rösslepark 1
3100 St. Pölten 6800 Feldkirch
LZÄK Oberösterreich LZÄK Wien
Marienstraße 9/I Kohlmarkt 11/6
4020 Linz 1010 Wien
LZÄK Salzburg
Rochusgasse 4
5020 Salzburg
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Zahnärztekammer-Wahlordnung (ZÄKWO)
Die Zahnärztekammer-Wahlordnung (ZÄKWO) wurde im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 131/2006 kundgemacht und zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 88/2021. Die aktuelle Fassung können Sie über die nachfolgende Verlinkung zum Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramts einsehen:
Zahnärztekammer-Wahlordnung (geltende Fassung) -
Kundmachung über die Auflegung der Wählerlisten gem. § 17 Abs. 2 ZÄKWO
Die Wählerlisten zur Zahnärztekammerwahl 2021 sind zur möglichen Einsichtnahme ab 17. 3. 2021 an folgenden Orten und zu folgenden Zeiten aufgelegt:
Burgenland:
Landeszahnärztekammer für Burgenland, Schlossplatz 1, 7431 Bad Tatzmannsdorf (Mittwoch nach telefonischer Vereinbarung, Freitag zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr)Kärnten:
Landeszahnärztekammer für Kärnten, Neuer Platz 7/1, 9020 Klagenfurt (Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr, Mittwoch zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr, Freitag zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr)Niederösterreich:
Landeszahnärztekammer für Niederösterreich, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten (Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr, Mittwoch zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, Freitag zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr)Oberösterreich:
Landeszahnärztekammer für Oberösterreich, Marienstraße 9/1, 4020 Linz (Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr)Salzburg:
Landeszahnärztekammer für Salzburg, Rochusgasse 4, 5020 Salzburg (Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr, Freitag zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr)Steiermark:
Landeszahnärztekammer für Steiermark, Marburger Kai 51/2, 8010 Graz (Montag bis Mittwoch zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr, Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und 13.30 Uhr sowie zwischen 15.00 Uhr und 19.00 Uhr, Freitag zwischen 8.30 Uhr und 13.00 Uhr)Tirol:
Landeszahnärztekammer für Tirol, Anichstraße 7/3, 6020 Innsbruck (Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr)Vorarlberg:
Landeszahnärztekammer für Vorarlberg, Rösslepark 1, 6800 Feldkirch (Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr, Freitag zwischen 7.30 Uhr und 11.30 Uhr)Wien:
Landeszahnärztekammer für Wien, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien (Montag bis Mittwoch zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr, Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, Freitag zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr)
HINWEIS:
Einsprüche gegen die Wählerliste sind unter Beachtung der Bestimmungen von § 18 Zahnärztekammer-Wahlordnung (ZÄKWO) bis spätestens 31. 3. 2021 bei der Hauptwahlkommission per Adresse Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien schriftlich und begründet einzubringen. - Verlautbarung Wahlvorschläge (veröffentlicht am 28. April 2021)
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Verlautbarung Nachbesetzungen/Nachwahlen
Landeszahnärztekammer für Kärnten:
Nachbesetzung gemäß § 40 ZÄKWO:
Nachrückung des gewählten Sukzessors MR Dr. Gernot Lach in die Funktion des Referenten für Fortbildung anstelle von DDr. Martin Zambelli mit 1.10.2023.
Nachwahl gemäß § 41 ZÄKWO:
Nachwahl des gewählten Delegierten DDr. Martin Zambelli in die Funktion des Vizepräsidenten anstelle von OMR Dr. Bernhard Exeli am 1.10.2023.
Landeszahnärztekammer für Oberösterreich:
Nachbesetzung gemäß § 40 ZÄKWO:
Nachrückung des gewählten Sukzessors Dr. Alexander Ernst-Dieter Duffek in die Funktion des Referenten für den zahnärztlichen Notdienst anstelle von Prim. Dr. Lukas Marszycki mit 5.5.2023.
Landeszahnärztekammer für Salzburg:
Nachbesetzung gemäß § 40 ZÄKWO:
Nachrückung der gewählten Sukzessorin Dr. Alexandra Scherer-Höfner in die Funktion der Landesfinanzreferentin anstelle von Dr. Walter Keidel mit 24.1.2024.
Landeszahnärztekammer für Tirol:
Nachbesetzung gemäß § 40 ZÄKWO:
Nachrückung des gewählten Sukzessors DDr. Roman Mehra in die Funktion des Landesfinanzreferenten anstelle von DDr. Walter Hofegger mit 4.1.2022.
Nachrückung der gewählten Delegierten Dr. Sonja Aeberli in die Funktion der Landesfinanzreferentin anstelle von DDr. Roman Mehra am 12.1.2022.
Nachrückung der gewählten Sukzessorin DDr. Christine Hell in die Funktion der Referentin für Fortbildung und Qualitätssicherung anstelle von MR Dr. Ingrid Schilcher mit 14.1.2022.
Nachrückung der gewählten Sukzessorin Dr. Cornelia Fischer MSc., LL.M. in die Funktion der Referentin für Frauen und Soziales anstelle von Dr. Sonja Aeberli mit 3.2.2022.
Nachwahl gemäß § 41 ZÄKWO:
Nachwahl der gewählten Delegierten MR Dr. Ingrid Schilcher in die Funktion der Vizepräsidentin anstelle von MR Dr. Elvis Gugg am 7.1.2022.
Landeszahnärztekammer für Vorarlberg:
Nachbesetzung gemäß § 40 ZÄKWO:
Nachrückung der gewählten Sukzessorin DDr. Nikola Dibold, MSc, MSc in die Funktion Referentin für Fortbildung anstelle von Dr. Thomas Euler mit 31.1.2023.
Nachwahl gemäß § 41 ZÄKWO:
Nachwahl des bisherigen Vizepräsidenten DDr. Peter Kapeller, MSc, MSc in die Funktion des Präsidenten anstelle von OMR Dr. Gerhart Bachmann am 20.1.2023.
Nachwahl des bisherigen Referenten für Fortbildung Dr. Thomas Euler in die Funktion des Vizepräsidenten anstelle von DDr. Peter Kapeller, MSc, MSc am 20.1.2023.
Landeszahnärztekammer für Wien:
Nachbesetzung gemäß § 40 ZÄKWO:
Nachrückung der gewählten Sukzessorin Dr. Noémi-Katalin Marković, MSc in die Funktion Referentin für Gender, Soziales und JungzahnärztInnen anstelle von Dr. Natascha Witzmann mit 1.12.2021.
Nachrückung des gewählten Sukzessors Dr. Paul Inkofer in die Funktion Referent für betriebstechnische Auflagen und Qualitätssicherung anstelle von MR Dr. Franz Hastermann mit 16.12.2021.
Nachrückung des gewählten Sukzessors Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart in die Funktion Referent für Öffentlichkeitsarbeit anstelle von Dr. Peter Reichenbach mit 31.1.2022.
Nachrückung der gewählten Sukzessorin DDr. Silvia Laudenbach in die Funktion Referentin für Forensik und Schlichtung anstelle von DDr. Roland Scholz mit 8.3.2023.
Nachrückung des gewählten Sukzessors Dr. Christian Schober in die Funktion Referent für Hochschulangelegenheiten anstelle von Dr. Lana Zupančič-Čepić mit 13.12.2023.
Nachwahl gemäß § 41 ZÄKWO:
Nachwahl des gewählten Delegierten Dr. Peter Reichenbach in die Funktion Referent für betriebstechnische Auflagen und Qualitätssicherung anstelle von Dr. Paul Inkofer am 12.1.2022.
Nachwahl des bisherigen zweiten Vizepräsidenten Dr. Stephen Weinländer, MBA in die Funktion des Präsidenten anstelle von Dr. Bettina Schreder am 18.10.2023.
Nachwahl der bisherigen Referentin für Hochschulangelegenheiten Dr. Lana Zupančič-Čepić in die Funktion der 2. Vizepräsidentin anstelle von Dr. Stephen Weinländer, MBA am 29.11.2023.