Nachdem die Einspruchsfrist gemäß § 33 Abs. 1 ZÄKWO mit 16. 6. 2021 abgelaufen ist, finden Sie hier zwei Übersichten bezüglich der Wahlbeteiligung in den einzelnen Landeszahnärztekammern und der Stimmenergebnisse der einzelnen Kandidaten.

Verlautbarung des festgestellten Wahlergebnisses gemäß § 32 Abs. 4 ZÄKWO (veröffentlicht am 9. Juni 2021)
Verlautbarung Nachbesetzungen/Nachwahlen