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Information zur Neuanmeldung

Die Landeszahnärztekammer Burgenland freut sich, Sie bald als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

Laut § 12 des Zahnärztegesetzes ist jeder Zahnarzt/jede Zahnärztin verpflichtet, sich vor Antritt einer zahnärztlichen Tätigkeit in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eintragen zu lassen

Um sich erfolgreich als Zahnarzt/Zahnärztin eintragen zu können, gibt es einige Dokumente, welche im Original und gegebenenfalls in deutscher beglaubigter Übersetzung vorzulegen sind. Erst wenn alle Dokumente vollständig vorgelegt wurden, kann nach Überprüfimg der Unterlagen (auch durch die jurististische Abteilung) eine Eintragung durchgeführt werden.

Welche Dokumente Sie für die Ersteintragung in der Landeszahnärztekammer Burgenland benötigen, finden Sie hier.

Zur Vorlage der Unterlagen ist es unbedingt notwendig einen Termin im Büro der Landeszahnärztekammer Burgenland, 7431 Bad Tatzmannsdorf, Jormannsdorf 1, zu vereinbaren!

Mit der erfolgreichen Eintragung in die Österreichische Zahnärzteliste sind Sie Kammermitglied der Österreichischen Zahnärztekammer. Als Nachweis der Eintragung und der damit verbundenen Berechtigungen zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich, erhalten Sie eine Bestätigung und in Folge einen Zahnärzteausweis.
 

Kontakt
Isabella Reiter-Graf

Tel: +43 (0) 5 05 11 - 7000
reiter(at)bgld.zahnaerztekammer.at