Gemäß des Zahnärztegesetzes (§ 12) ist jeder Zahnarzt/jede Zahnärztin verpflichtet, sich vor Antritt einer zahnärztlichen Tätigkeit bei der Österreichischen Zahnärztekammer im Wege der örtlich zuständigen Landeszahnärztekammer anzumelden.
Detaillierte Informationen zu Erst- Eintragung in die Österreichische Zahnärzteliste finden Sie unter dem Punkt Anmeldung.
Sollten Sie Ihren Status verändern wollen oder auch eine zusätzliche zahnärztliche Tätigkeit aufnehmen, gibt es folgende Informationspunkte für Sie online:
Niederlassung
Statusänderung
Vertretung
Abmeldung
Auch tauchen immer wieder Fragen zum Wohlfahrtsfonds und zum Kammerbeitrag auf.
Bei weiteren Fragen ersuchen wir um Kontaktaufnahme:
Kontakt
Isabella Reiter-Graf
Tel: +43 (0) 5 05 11 - 7000
reiter(at)bgld.zahnaerztekammer.at