Laut §14 (1) des ZAG ist jeder Zahnarzt verpflichtet, folgende Änderung an die zuständige Landeszahnärztekammer schriftlich zu melden:
- Namensänderung und Änderung der Staatsangehörigkeit
- Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes sowie der Zustelladresse
- Änderung der Ordinationstelefonnummer und/oder E-Mail Adresse
- Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
- Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen
- Berufseinstellung sowie Berufsunterbrechung
- Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des ersten Berufssitzes
- Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Nebentätigkeit
- Wiederaufnahme der Berufsausübung
Die Meldungen Nr. 1 und 2 haben binnen einer Woche, die übrigen Meldungen im Vorhinein zu erfolgen.
Wir ersuchen Sie, die Meldungen schriftlich/per E-Mail mit den notwendigen Unterlagen (in Kopie) zu übermitteln!
Kontakt
Isabella Reiter-Graf
Tel: +43 (0) 5 05 11 - 7000
reiter(at)bgld.zahnaerztekammer.at