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Laut §14 (1) des ZAG ist jeder Zahnarzt verpflichtet, folgende Änderung an die zuständige Landeszahnärztekammer schriftlich zu melden:

  1. Namensänderung und Änderung der Staatsangehörigkeit
  2. Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes sowie der Zustelladresse
  3. Änderung der Ordinationstelefonnummer und/oder E-Mail Adresse
  4. Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
  5. Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen
  6. Berufseinstellung sowie Berufsunterbrechung
  7. Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des ersten Berufssitzes
  8. Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Nebentätigkeit
  9. Wiederaufnahme der Berufsausübung

 

Die Meldungen Nr. 1 und 2 haben binnen einer Woche, die übrigen Meldungen im Vorhinein zu erfolgen.

Wir ersuchen Sie, die Meldungen schriftlich/per E-Mail mit den notwendigen Unterlagen (in Kopie) zu übermitteln!   

Kontakt
Isabella Reiter-Graf

Tel: +43 (0) 5 05 11 - 7000
reiter(at)bgld.zahnaerztekammer.at