Kammerbeitrag 2024
Die Information zum Kammerbeitrag 2024 wurde bereits per E-Mail an alle burgenländischen ZahnärztInnen ausgeschickt und lt. Beitragsordnung mit Höchstbemessung ausgeschrieben. (03/2024)
Es besteht nun die Möglichkeit einen Herabsetzung zu beantragen. Diese muss innerhalb der nächsten 6 Wochen nach Zustellung der Vorschreibung/Information samt Vorlage des Einkommensteuerbescheides 2022 erfolgen.
Berufsanfänger sowie außerordentliche Mitglieder bekommen aufgrund der Beitragsordnung eine direkte Vorschreibung mit dem bereits korrigierten Betrag, da für diese Personen eine eigenen Berechnung stattfindet.
Informationsbrief/Vorschreibung 2024 | Beitragsordnung 2024 | Information - WSZA+Pension |
Bei Fragen ersuche ich um Kontaktnahme :
reiter@bgld.zahnaerztekammer. at (Isabella Reiter-Graf)
Kammerbeitrag allg. Information
Laut Zahnärztekammergesetz ist jedes Kammermitglied verpflichtet, Kammerbeiträge zu entrichten. Diese werden Ihnen einmal jährlich vorgeschrieben.
Sollte sich der Eintragungsstatus ändern bzw. die Zugehörigkeit nach der Vorschreibung für dieses Jahr erfolgen, wird eine Nachverrechnung in der nächsten Vorschreibung ergänzt.
Die Festsetzung der Kammerbeiträge erfolgt nach der jeweils gültigen Beitragsordnung der Österreichischen Zahnärztekammer. Hier finden Sie die akutelle Beitragsordnung oder direkt unter den amtlichen Mitteilungen.
Die Beiträge zur Landeszahnärztekammer Burgenland und zur Österreichischen Zahnärztekammer dienen dazu, den gesamten Personal,- Sach- und Verwaltungsaufwand, sowie spezifische Aktionen der Kammer abzudecken.
Sollten Sie Fragen dazu haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat:
Kontakt
Isabella Reiter-Graf
Tel: +43 (0) 5 05 11 - 7000
reiter(at)bgld.zahnaerztekammer.at