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Kammerbeitrag 2025

Die Information zum Kammerbeitrag  2025 wird im März per E-Mail an alle burgenländischen ZahnärztInnen ausgeschickt.

Es besteht danach die Möglichkeit einen Herabsetzung zu beantragen. Diese muss innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung der Information samt Vorlage des Einkommensteuerbescheides 2023 erfolgen. 

Berufsanfänger (Abschlus innerhalb letzten 2 Jahre) und außerordentliche Mitglieder bekommen aufgrund der Beitragsordnung eine direkte Vorschreibung mit dem bereits korrigierten Betrag.
ZahnärztInnen welche über die Abrechnunggstelle abrechnen, wird der Betrag direkt einbehalten und müssen keine Einzahlung durchführen.

Beitragsordnung 2025

Kammerbeitrag allg. Information

Laut Zahnärztekammergesetz ist jedes Kammermitglied verpflichtet, Kammerbeiträge zu entrichten. Diese werden Ihnen einmal jährlich vorgeschrieben. 

Sollte sich der Eintragungsstatus ändern bzw. die Zugehörigkeit nach der Vorschreibung für dieses Jahr erfolgen, wird eine Nachverrechnung in der nächsten Vorschreibung ergänzt. 

Die Festsetzung der Kammerbeiträge erfolgt nach der jeweils gültigen Beitragsordnung der Österreichischen Zahnärztekammer. Hier finden Sie die akutelle Beitragsordnung oder direkt unter den amtlichen Mitteilungen.

Die Beiträge zur Landeszahnärztekammer Burgenland und zur Österreichischen Zahnärztekammer dienen dazu, den gesamten Personal,- Sach- und Verwaltungsaufwand, sowie spezifische Aktionen der Kammer abzudecken.

Sollten Sie Fragen dazu haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat:

Kontakt
Isabella Reiter-Graf

Tel: +43 (0) 5 05 11 - 7000
reiter(at)bgld.zahnaerztekammer.at