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Laut Zahnärztekammergesetz ist jedes Kammermitglied verpflichtet, Kammerbeiträge zu entrichten. Diese werden Ihnen einmal jährlich vorgeschrieben. 

Sollte sich der Eintragungsstatus ändern bzw. die Zugehörigkeit nach der Vorschreibung für dieses Jahr erfolgen, wird eine Nachverrechnung in der nächsten Vorschreibung ergänzt. 

Die Festsetzung der Kammerbeiträge erfolgt nach der jeweils gültigen Beitragsordnung der Österreichischen Zahnärztekammer. Hier finden Sie die akutelle Beitragsordnung oder direkt unter den amtlichen Mitteilungen.

Die Beiträge zur Landeszahnärztekammer Burgenland und zur Österreichischen Zahnärztekammer dienen dazu, den gesamten Personal,- Sach- und Verwaltungsaufwand, sowie spezifische Aktionen der Kammer abzudecken.

Sollten Sie Fragen dazu haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat:

Kontakt
Isabella Reiter-Graf

Tel: +43 (0) 5 05 11 - 7000
Fax +43 (0) 5 05 11 - 7002
reiter(at)bgld.zahnaerztekammer.at