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Per 01.01.2023 gibt es ein überarbeitetes Jobsharingmodell, worin viele Einschränkungen gefallen sind. Honorardeckel oder Verbote gleichzeitigen Arbeitens mit dem Jobsharingpartner/der Jobsharingpartnerin sind damit Geschichte!

Ein Umstieg ins neue Jobsharingmodell ist möglich.  Aber wenn sie bisher im Jobsharingmodell „Altersteilzeit“ waren, bleibt die Kündigung Ihres Einzelvertrages auch bei einem Wechsel ins Jobsharing NEU aufrecht.

Zusätzlich wird den KFO-Jobsharing-Partnern die Möglichkeit geboten, die 20 erforderlichen Fälle im Laufe der ersten fünf Jahre des Jobsharings zu erbringen.

Sofern Sie ein Jobsharing beantragen möchten, ersuchen wir sie den ausgefüllten Antrag sowie eine Kopie des Abschlussdiploms des Jobsharingpartners an die Landeszahnärztekammer Burgenland zu übermitteln. 

ACHTUNG: Bitte beachten Sie ,dass der Antrag 3 Monate vor Antritt des Jobsharings eingereicht werden muss. 

 

Formulare zusammengefasst:
Informationsbroschüre Jobsharing 01.01.2023
Gesamtvertraglichen Vereinbarung über das Jobsharing im vertragszahnärztlichen und vertragskieferorthopädischen Bereich
Jobsharingantrag LZÄK BGLD